Hausordnung
Hausordnung
absolut umwerfend
- Das Betreten der Bahnen ist nicht gestattet. Anlauflinien nicht übertreten, die Bahnen sind geölt. Rutschgefahr!
- Das Berühren der Maschinen, Ballrückläufe sowie sämtlicher Bahnteile ist verboten!
- Es ist verboten, Körperteile oder andere Gegenstände auf oder in die Ballrückläufe zu stecken. Verletzungsgefahr!
- Es wird nur in Bowlingschuhen gespielt. Das Haus darf mit diesen nicht verlassen werden.
- Bei Glasbruch an den Bahnen ist der Spielbetrieb bis zur Reinigung zu unterbrechen.
- Bei Reservierungen bitte 15 Minuten vor Spielbeginn erscheinen. Der Reservierungsanspruch verfällt spätestens bei einer Überschreitung der Anfangszeit um 5 Minuten.
- Die Mietgebühr für die Bahnen und Leihschuhe pro Bahn sowie Billard bitte am Counter entrichten. Speisen und Getränke werden beim Servicepersonal beglichen.
- Sollte eine Bahn wegen technischer Störung ausfallen, bemühen wir uns schnellstmöglich um Behebung – dies berechtigt aber nicht zu finanziellem Ausgleich.
- Der Anspruch auf eine bestimmte Bahn ist ausgeschlossen!
- Den Aufforderungen des Hauspersonals ist Folge zu leisten.
- Sobald die Bahnen ausgeschaltet sind, dürfen keine Bälle mehr auf die Bahn geworfen werden. Bei Beschädigung Haftungspflicht!
- Bowlingbälle, die ein Spieler mitbringt, nutzt er auf eigenes Risiko!
- Die Billardtische sind weder für das Abstellen von Gegenständen noch zum Draufsetzen gedacht.
- Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet.
- Sichtlich angetrunkene Gäste wird kein Eintritt gewährt.
- Auf Garderobe ist selbst zu achten! Wir übernehmen keine Haftung!
- Das Benutzen der Geldspielgeräte ist Personen unter 18 Jahren nicht gestattet.
- Jeder Gast erklärt sich, mit Betreten unseres Hauses, grundsätzlich mit dieser Hausordnung einverstanden!
Haftung
Der Spieler betritt die Räumlichkeiten, benutzt die Ausrüstung und nimmt am Spiel auf eigene Gefahr teil. Der Betreiber und sein Personal übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden, die sich im Rahmen des Spielbetriebs ereignen. Dasselbe gilt für Schäden durch Dritte. Die Spieler sind angehalten, etwaige Mängel an der Ausrüstung oder an der Einrichtung dem Personal mitzuteilen, damit diese schnellstmöglich behoben werden können. Der Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf alle vom Spieler eingebrachten Sachen sowie auf Fahrzeuge, die auf den bereitgestellten Parkplätzen abgestellt worden sind.
Stand Mai 2024. Änderungen vorbehalten.